Steuerklassen 3 und 5? Macht das Sinn?

"Mit der Steuerklassenkombination 3 und 5 kann man als Ehepaar richtig Geld sparen". Dies ist ein wirklich hartnäckiger Irrglaube, der sich bei vielen Leuten eingebrannt hat und teilweise wohl sogar von Steuerberatern so propagiert wird. Ich habe dies mittlerweile von vielen Leuten gehört, die wirklich daran glauben dass dies tatsächlich funktionieren würde und dann irgendwann eine unschöne Erfahrung gemacht haben. Dabei ist dies einfach nicht wahr dass sich an der grundsätzlichen Steuerlast durch die Wahl der Steuerklasse irgendetwas ändern lässt.

Was passiert bei Steuerklasse 3 und 5?

Hier folgt eine kurze Erklärung warum man überhaupt Steuerklasse 3 und 5 wählt. Das Einkommen des Ehepartners der Steuerklasse 3 nutzt, erhält massive Steuervorteile und hat wesentlich mehr Netto vom Brutto über. Bei dem Partner mit Steuerklasse 5 ist es hingegen genau umgekehrt. Hier wird die Steuerlast wesentlich höher und es bleibt nur wesentlich weniger Netto vom Brutto über. Insgesamt hat man dadurch in der Regel aber zusammengenommen mehr netto im Monat, als wenn beide Ehepartner die Steuerklasse 4 haben. Allerdings nur dann, wenn einer der beiden Partner schon Brutto wesentlich weniger verdient als der andere.

Das klingt für die meisten Haushalte wo diese Einkommensverteilung vorhanden ist, wenn die Frau eventuell sowieso nur in Teilzeit arbeitet, erst mal sinnvoll und lohnend.

Es sieht auch erst einmal gut aus, wenn man sich folgendes Beispiel, in welchem der Mann 30.000 € brutto und die Frau 15.000 € brutto verdient, anschaut:

Stk. 3Stk. 5Stk. 4Stk. 4
Jahres-Bruttoeinkommen30.000,00 €15.000,00 €30.000,00 €15.000,00 €
Lohnsteuer-804,00 €-1587,96 €-3412,92 €-255,00 €
Solidaritätszuschlag-0,00 €-87,24 €-187,68 €-0,00€
Rentenversicherung-2790,00 €-1395,00 €-2790,00 €-1395,00 €
Arbeitslosenversicherung-360,00 €-180,00 €-360,00 €-180,00 €
Krankenversicherung-2355,00 €-1177,50 €-2355,00 €-1177,50 €
Pflegeversicherung-532,50 €-266,25 €-532,50 €-266,25 €
Netto23.158,50 €10.306,05 €20.361,90 €11.726,25 €

Mit der "günstigen" Kombination käme das Paar auf insgesamt 33.464,55 € netto im Jahr 2020

Mit der "ungünstigen" Kombination käme das Paar auf insgesamt 32.088,15 € netto im Jahr 2020.

Also etwa 1380 € netto weniger! Damit ließe sich doch ein zusätzlicher Mallorca-Urlaub verbringen, oder vielleicht besser nicht?

Der Haken an der Sache

Auch wenn es so scheint, schenkt einem der Staat natürlich nichts. Denn für die Steuern gilt in diesem Fall: Abgerechnet wird erst im Folgejahr!

Unabhängig davon welche Steuerklassen man unterhalb des Jahres nutzt hat dies keinerlei Auswirkung auf die tatsächliche Besteuerung. Diese findet bei der Steuerklassen-Kombination 3 und 5 erst nach einem Jahr mit der verpflichtenden Abgabe der Steuererklärung wirklich statt. Erschreckend viele Leute wissen nicht einmal, dass bei der Wahl dieser Steuerklassen-Kombination die Abgabe im Folgejahr, wie z. B. für Selbständige, Pflicht ist und rechtzeitig abgegeben werden muss.

Bei der gemeinsamen Veranlagung bei der Steuererklärung passiert nun folgendes: Beide Bruttoeinkommen der Ehepartner werden addiert und durch zwei geteilt und dann mit Hilfe dieses Betrags der Prozentsatz anhand dieses fiktiven Einkommens ermittelt. Man tut hier so, als hätte jeder der beiden Ehepartner genau die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient.

Nun werden beide Einkommen wieder einzeln betrachtet und jeweils mit dem ermittelten Steuersatz, nach Abzug der Freibeträge und Werbungskosten etc., versteuert. Für den Ehepartner mit dem höheren Einkommen ergibt sich hier ein Vorteil, weil er normalerweise einen höheren Steuersatz hätte. Für den geringer verdienenden Partner wird die Steuer dadurch höher. Dies gleicht sich bei sehr unterschiedlich hohen Gehältern natürlich stark dadurch aus, dass der besserverdienende Partner massiv Steuern spart und so am Ende ein deutliches Plus bleibt.

Im ersten Fall ist, ungeachtet evtl. möglicher Abzüge, eine Nachzahlung in Höhe von 1215,37 € fällig.

Im zweiten Fall würde man eine Rückzahlung in Höhe von 161,07 € bekommen.

Und, welch Wunder, beide Werte addiert ergeben die angesprochenen ca. 1380 € angebliche Ersparnis, die es somit einfach nicht gibt!

Dies passiert unabhängig davon, ob beide Ehepartner Steuerklasse 4 gewählt haben oder die Kombination 3 und 5 nutzen. Bei letzterem Fall kann es aber passieren, dass aufgrund des starken steuerlichen Vorteils unterhalb des Jahres für den besser verdienenden Partner sogar zu wenig Steuern gezahlt wurden. Dies können unter Umständen erhebliche Summen werden. In der Verwandtschaft gab es Fälle von 1000 bis 2000 € Nachzahlung für ein Jahr. Dies sollte man sich unbedingt im Vorfeld ausrechnen und Geld für eine solche Nachzahlung zur Seite legen.

Noch schlimmer traf es Bekannte, die nicht nur diese hohen Nachzahlungen zu leisten hatten, sondern über mehrere Jahre auch dem Irrglauben unterlagen trotz der Kombination 3 und 5 keine Steuererklärung abgeben zu müssen und dies auch nicht getan haben. Hier sind über mehrere Jahre natürlich die benannten 1000 € Nachzahlung pro Jahr angehäuft worden und dann natürlich mit Strafen für die Nicht-Abgabe der Steuererklärung belegt worden.

Kann sich das trotzdem lohnen?

Im Prinzip bringt einem das Konstrukt Steuerklasse 3 und 5 nur etwas, wenn man sich der Nachzahlung bewusst ist und diesen kostenfreien und zinslosen "Kredit" des Finanzamtes nutzt um damit bspw. Zinsen zu erwirtschaften. Da man allerdings auf einem Tagesgeldkonto oder einer anderen "sicheren" Anlageform keine nennenswerten Zinsen mehr bekommt, lohnt es sich nicht das Geld dort zu parken. Hier müsste man schon in Aktien, ETFs oder bspw. in Kredite investieren, wo zumindest Zinsen um die 5 % abzugreifen sind. Allerdings würde es keinen Sinn machen diese Investments dann nach einem Jahr für die Zahlung der Steuer aufzulösen.

Sinnvoll sein kann die Kombination übrigens dann wenn es nur einen Verdiener in der Familie gibt. Da kein weiteres Einkommen bei der Steuererklärung hinzukommt kann in diesem Fall auch nichts mehr passieren und es droht im Normallfall auch keine Nachzahlung, sondern vllt. eine kleine Rückzahlung (ohne Berücksichtigung von Werbungskosten, etc.).

Fazit

Die Nutzung der Steuerklassen-Kombination 3 und 5 sollte man sich gut überlegen und ist definitiv ungeeignet für Ehepaare, die ihr gesamtes Nettoeinkommen auf den Kopf hauen und keine Rücklagen aufbauen. Denn, wie beschrieben, lässt sich dadurch nur der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinauszögern, aber nicht vermeiden und sparen. Außer man gibt keine Steuererklärung ab und hinterzieht dadurch Steuern, solange bis man entdeckt wird und zu recht eine entsprechende Strafe aufgebrummt bekommt.

Aus persönlicher Erfahrung ist für die meisten wohl die stärker besteuerte Steuerklasse 4 besser geeignet. Hier ist es im Normalfall nicht möglich überhaupt in die Lage zu kommen nachzahlen zu müssen, sondern man bekommt im Regelfall immer Geld zurück. Außer es gab Sondersituationen unterhalb des Jahres wie Abfindungen, Krankengeld oder andere Besonderheiten.