Was ist der Progressionsvorbehalt?

Was ist eigentlich der sogenannte Progressionsvorbehalt? Vermutlich hat man den Begriff schon einmal gehört oder gelesen wenn man Krankengeld, Arbeitslosengeld oder eine ähnliche steuerfreie Entgeltersatzleistung bezogen hat. So sollte es zumindest sein...

In Kurzform ist der Progressionsvorbehalt der Trick des Staates um steuerfreie Einkünfte doch zu besteuern. Hier gilt das Motto: Nichts wird einem geschenkt!

Doch wie funktioniert der Progressionsvorbehalt?

Prinzipiell unterliegen viele Leistungen wie das Arbeitslosengeld oder auch ein ihm Ausland bereits versteuerter Arbeitslohn, wenn man bspw. Grenzgänger ist, in Deutschland nicht der Besteuerung. Hier fallen auf die bezogenen Leistungen keine Steuern mehr an. Das klingt erst einmal gut, heißt aber nicht dass man fein raus ist.

Nun kann es natürlich sein, dass man beispielsweise ein halbes Jahr arbeitslos ist und danach einen Top-Job mit überaus guter Bezahlung findet. Nun hat man in der ersten Hälfte des Jahres das steuerfreie Arbeitslosengeld bezogen und für die zweite Hälfte des Jahres gut verdient und eigentlich sogar zu viele Steuern gezahlt. Denn die Steuer wird ja immer auf das ganze Jahr hochgerechnet und vom Arbeitgeber monatlich vom Gehalt abgezogen. Man würde also in diesem Fall viel zurückbekommen, oder nicht?

Zurückbekommen dürfte man in den meisten Fällen noch genug, nur leider nicht so viel als wenn man in der ersten Jahreshälfte gar kein Einkommen bezogen hätte. Denn für die Berechnung der Steuer wird wie folgt vorgegangen:

Es wird die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahme, beispielsweise das Arbeitslosengeld, auf den in der zweiten Hälfte des Jahres eingenommenen Arbeitslohn addiert und anhand dieses Wertes der gültige Steuersatz (anhand der jährlich angepassten Steuertabelle) ermittelt, der sich bei dem nun zugrunde gelegten höherem Einkommen dann natürlich erhöht. Danach werden die steuerfreien Einnahmen wieder abgezogen und nur der steuerpflichtige Anteil, in diesem Fall der Lohn des Arbeitsverhältnisses, mit dem ermittelten höheren Steuersatz versteuert. Man zahlt also nun mehr Steuern auf die steuerpflichtigen Einnahmen als es ohne die steuerfreien Einnahmen der Fall wäre.

Steuererklärung nicht abgegeben?

Wer die Steuererklärung trotz des Bezuges solcher dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen nicht abgibt begeht unter Umständen eine Steuerhinterziehung oder zumindest eine Steuerkürzung! Erschreckenderweise gibt es wohl viele Leute die dies nicht wissen und auch in der Vergangenheit nicht getan haben. Dazu muss man sich nur einmal im Bekanntenkreis umhören und wird vermutlich viele Leute antreffen, die noch nie eine Steuerklärung abgegeben haben aber trotzdem irgendwann in ihrem Leben schon einmal Arbeitslosengeld oder Krankengeld erhalten haben. Dies wäre nur in Ordnung wenn die bezogene Leistung in dem betroffenen Jahr nur 410 € betragen hat. Wer einem Vollzeit-Job nachgeht dürfte diesen Wert aber bereits durch einen Monat Kranken- oder Arbeitslosengeldbezug deutlich überschreiten!

Fazit

Natürlich zahlt man auf die steuerfreien Leistungen somit direkt keine Steuern, da diese vor der Versteuerung wieder aus den letztendlich besteuerten Einnahmen herausgerechnet werden.

Aber da sich aufgrund dieser Leistungen die zu entrichtenden Steuern erhöhen lässt sich schwer dagegen argumentieren, dass diese somit doch durch die Hintertür besteuert werden. Hätte man diese Leistungen nicht bekommen hätte man ja weniger Steuern zahlen müssen.